AG 515 015 Aargauer Kontrollschild zur Abtretung. Hinteres Schild einzeilig.
Ich gebe das Aargauer Kontrollschild AG 515 015 ab, aufgrund des Umzugs in einen anderen Kanton.
Hinweis: Die Kontrollschilder sind Eigentum des Strassenverkehrsamts Aargau.
Erworben wird ausschliesslich das Nutzungsrecht.
Somit erfolgt die Übertragung offiziell über das Strassenverkehrsamt Aargau mittels Abtretungserklärung.
Kontrollschildübertragungskosten zu Lasten des Käufers.
Die Übergabe bzw. Übertragung ist voraussichtlich Anfang November möglich.