Es handelt sich um dasselbe Kontrollschild für Auto und Motorrad, also dieselbe Nummer am Auto und Motorrad!
Richtlinien gem. Strassenverkehrsamt: Folgende Regelungen gelten bei der Kontrollschilderübertragung: Art. 8ter (neu). Der Halter kann das ihm zugeteilte Kontrollschild abtreten: b) einer beliebigen Halterin oder einem beliebigen Halter, wenn es wenigstens fünfstellig ist.
Diese Abtretungsregelung gilt für Motorwagen- und Motorradschilder. Praxisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Gebühr für die Kontrollschilderübertragung beläuft sich auf Fr. 100.? (nicht inbegriffen sind die Kosten für eine eventuell gewünschte Neuanfertigung der Kontrollschilder).
Bei Verlust oder Diebstahl eines übertragenen Schildes besteht kein Anspruch auf Ersatz im ähnlichen Nummernbereich.