Ab dem 01.10.26 ist ein Stellplatz für einen Wohnwagen / ein Wohnmobil, etc. auf einem eingezäunten Gelände als Aussenplatz zu vermieten. Auf dem Gelände steht ein temporärer Stromanschluss zur Verfügung. Das Gelände ist durch ein Tor abschliessbar. Ausserdem steht neben dem Gelände ein Wendeplatz zur Verfügung.
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