calgonit Des-HE, Händedesinfektionsmittel, Bidon à 10,5 Lt
Technische Produktinformation:
Am Lager 10 Bidon à 10,5 Lt , Preis ist pro Bidon
Händedesinfektionsmittel calgonit Des-HE
Gebrauchsfertige Lösung
Produktvorteile
gegen Bakterien und behüllte Viren
hautschonend
farbstoff- und parfümfrei
breites Wirkungsspektrum
Anwendungsgebiete
In hygienisch besonders sensiblen Bereichen der Lebensmittel- und sonstigen Industrien ist die Händedesinfektion ein ebenso wichtiger wie unerlässlicher Bestandteil der PERSONAL-HYGIENE.
Im Produktions- und Verpackungsbereich wird die erforderliche Keimreduzierung durch die Verwendung eines Händedesinfektionsmittels erreicht.
An diese Produkte wird eine hohe Anforderung an gute Hautverträglichkeit, kurze Einwirkzeit und ein breites Wirkungsspektrum gestellt.
calgonit Des-HE erfüllt diese Anforderungen.
Es tötet Bakterien, Hefen und behüllte Viren zuverlässig ab. Das Produkt basiert auf einer von der WHO empfohlen Rezeptur.
calgonit Des-HE enthält Ethanol biologischen Ursprungs und hat je nach Herstellungsprozess einen charakteristischen Geruch.
Anwendung
Empfehlung für hygienische Händedesinfektion:
4 ml Produkt für 30-60 Sekunden in die trockenen Hände einreiben.
Technische Daten
Aussehen klare, farblose Flüssigkeit
Geruch nach Alkohol
Dichte (g/cm) 0,857
Hinweise zum Umgang
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen
Inhaltsstoffe
Alkohol,
Hautschutzkomponenten
Sicherheitsratschläge entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind beim Einsatz des Produktes zu beachten.
Mit Zulassung des BAG
Allgemeinverfügung
der Anmeldestelle Chemikalien über die Zulassung von Biozidprodukten zur Bewältigung von Ausnahmesituationen nach Artikel 30 der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten vom 18. Mai 2005
vom 28. Februar 2020
Die Anmeldestelle Chemikalien,1 im Einvernehmen mit den Beurteilungsstellen,
1 Die Anmeldestelle Chemikalien ist die gemeinsame Anlauf- und Verfügungsstelle für Chemikalien des BAFU, BAG und SECO.
2 SR 813.12
gestützt auf Artikel 30 der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten vom 18. Mai 20052 (VBP),
verfügt:
1. Betroffene Produktarten und Zulassungen
Biozidprodukte in der Zusammensetzung nach Ziffer 2 der folgenden Produktarten nach Anhang 10 VBP werden befristet bis zum 31. August 2020 zugelassen:
Produktart 1: Biozidprodukte für die menschliche Hygiene (Händedes-infektion);
Produktart 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für
eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren be-stimmt sind
(Flächendesinfektion);
Produktart 4: Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich
(Flächendesinfektion).
Für Biozidprodukte, die bereits über eine Übergangszulassung oder eine Zulassung nach dem mit der Europäischen Union harmonisierten Verfahren verfügen und die während der Geltungsdauer der vorliegenden Allgemeinverfügung in Verkehr ge-bracht werden, kann das Wirkspektrum auf Influenza Viren und Coronaviren ausge-dehnt werden, wenn der Alkoholgehalt einer der unten aufgeführten Zusammenset-zungen entspricht.
Im Übrigen bleiben die Anforderungen für Zulassungen von Biozidprodukten nach Artikel 1113a VBP von dieser Allgemeinverfügung unberührt.
Namentlich ist für Gesuche um Zulassung von Biozidprodukten, die nicht gestützt auf die vorliegende Allgemeinverfügung in Verkehr gebracht werden, eine Bezugnahme (Waiving) auf die untenstehenden Daten unzulässig.
Ein Versand der Ware kann unter Einhaltung der ADR-Vorschriften auch gegen Verrechnung erfolgen.