Es kann das Auto-Kontrollschild ZH 1063xx (6-stellig) erworben werden. Es wurde ersteigert, jedoch aufgrund Nichtgebrauchs wieder abzugeben.
Kosten Strassenverkehrsamt (Umschreibgebühren) gehen zu Lasten des Käufers.
Das Kontrollschild ist noch nicht eingelöst worden.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abtretungsbestimmungen des Strassenverkehrsamt des Kanton Zürich!