Die Küche wird gebraucht, im bestehenden Zustand, wie besichtigt und gesehen, verkauft. Jede Gewährleistung wird soweit gesetzlich zulässig vollständig ausgeschlossen, insbesondere für Sachmängel, Vollständigkeit, Zustand, Alter, Gebrauchstauglichkeit und künftige Funktionsfähigkeit.
Die Küche umfasst insbesondere: Glaskeramikkochfeld, Dampfabzug, Geschirrspüler, Kühlschrank mit Frischhalteschubladen und Tiefkühlfach, Steamer sowie Heissluft-Backofen, allesamt Siemens-Geräte. Nach Kenntnis des Verkäufers waren die Geräte zuletzt funktionsfähig. Eine Garantie oder Zusicherung für Zustand, Dauerhaftigkeit oder künftige Funktion wird nicht übernommen.
Der Käufer baut die Küche auf eigene Verantwortung, eigene Kosten und eigenes Risiko fachgerecht ab und transportiert sie ab. Der Käufer haftet für sämtliche Schäden, die beim Betreten der Liegenschaft, beim Abbau, Transport oder durch beigezogene Hilfspersonen am Gebäude, an Böden, Wänden, Leitungen, Installationen oder sonstigem (Dritt-)eigentum entstehen.
Fixtermin / Verfalltag: Die Küche muss spätestens am 16. August 2026, 17.00 Uhr, vollständig abgebaut und abgeholt sein. Dieser Termin ist wegen des weiteren Umbaus wesentlich. Erfolgt der vollständige Abbau und die vollständige Abholung nicht fristgerecht, fällt der Kaufvertrag ohne Nachfrist und ohne weitere Mitteilung dahin; der Verkäufer ist berechtigt, frei über die Küche zu verfügen, sie anderweitig zu verkaufen, entfernen oder entsorgen zu lassen. Mehrkosten und Schäden aus der nicht fristgerechten Abholung bleiben vorbehalten.
Besichtigung nach Vereinbarung. Bei Interesse oder Fragen bitten wir um Kontaktaufnahme.