Magazin für HKP30 Pistole
9mmPara/Luger
9x19mm
15 Schuss
Absolut Neuwertig
Es wird nach Schweizer Waffengesetz verkauft:
Erwerb von Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität
WV 514.541 Art. 24a
1 Wer eine Ladevorrichtung mit hoher Kapazität überträgt, muss prüfen, ob der erwerbenden Person eine kantonale Ausnahmebewilligung oder eine Bestätigung des Besitzes für eine entsprechende Feuerwaffe ausgestellt wurde. Für die Prüfung genügt eine Kopie der Ausnahmebewilligung oder Bestätigung. Die Besitzer und Besitzerinnen von Ordonnanzfeuerwaffen, die direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen wurden, müssen den Erwerb der Waffe mittels Eintrag im Dienstbüchlein nachweisen.
2 Ladevorrichtungen mit einer Kapazität von 11 bis 20 Patronen, die sowohl mit Handfeuerwaffen als auch mit Faustfeuerwaffen verwendet werden können, dürfen übertragen werden, wenn der erwerbenden Person eine Ausnahmebewilligung oder Bestätigung nach Absatz 1 oder ein Waffenerwerbsschein oder europäischer Feuerwaffenpass für eine passende Faustfeuerwaffe ausgestellt wurde.
Diese Dokumente sind für jeden Magazinkauf notwendig: Sie können mir diese per EMail oder Briefpost senden. Wenn Sie bereits vor dem 15. August 2019 im Besitz von Zentralfeuer-Halbautomaten oder Zentralfeuer-Pistolen mit grossem Magazin waren können Sie auch in Zukunft grosse Magazine für diese Waffen kaufen - ich benötigen allerdings eines der obigen Dokumente.
Ein Verkauf kann Abgelehnt werden, wenn der Käufer gegen das Schweizer Waffengesetz verstösst/ nicht berechtigt ist.